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Krankenfahrten

„Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben.“
—  Oscar Wilde

Wir wissen, wie schwer manchmal der Weg zur Gesundheit sein kann und wie ein Mensch mit Krankheiten zu kämpfen hat. 

 

Wir möchten Sie unterstützen, dass Sie wieder gesund werden!

Wer krank oder in seiner Mobilität eingeschränkt ist, benötigt oft eine Transportmöglichkeit. Genau hier kommen wir zum Einsatz und unterstützen Sie.

 

Wir befördern Personen, die sitzend gefahren werden können und während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen.

 

Wir bieten Krankenfahrten-Service an. Für den Weg in die behandelnde Arztpraxis, 

ins Krankenhaus, zu ambulanten Behandlungen/Operationen, zur Dialysetherapie, Chemotherapie, Strahlentherapie, Reha- und Kurmaßnahmen. Selbst­ver­ständ­lich können Sie dabei für Ihre Unterstützung eine Begleitperson kostenlos

mitnehmen.

 

Bei Krankenfahrten ist unsere Unternehmensziel, dass Sie pünktlich und bequem Ihre Termine wahrnehmen können.

Abholung vom Krankenhaus

Entlassung aus dem Krankenhaus nach einer ambulanten oder stationären Behandlung.

Wir holen Sie wieder zum gewünschten Zeitpunkt vom Krankenhaus ab und bringen Sie bequem nach Hause. Auf Wunsch können unsere hilfsbereiten Fahrer, Sie von der Klinikstation bis zur Ihrer Haustür begleiten.

Kostenübernahmebestätigung Ihrer Krankenkasse

Mit den richtigen Vorbereitungen werden Ihre Kosten für eine Krankenfahrt von der Krankenkasse übernommen. Dazu

benötigen wir, eine ärztlich ausgefüllte Verordnung einer Krankenbeförderung und eine Genehmigung der Krankenfahrt von der Krankenkasse.

Dialyse-, Chemo- und Strahlentherapie 

Krankenfahrten zur ambulanten Dialyse-, Chemo- und Strahlentherapie werden nach vorheriger Genehmigung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Patienten die von der gesetzliche Zuzahlung nicht befreit sind, müssen einen Teil der Beförderungskosten leider selbst zahlen. 

Fahrten von oder zu ambulanten Behandlungen

(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus etc.)

Krankenfahrten von oder zu ambulanten Behandlungen werden nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

​

  Dazu gehören:

​

  • Fahrten zu Dialysebehandlungen

  • Fahrten zur Strahlentherapie

  • Fahrten zur Chemotherapie

  • Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit.

  • Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt. 

  • Patienten, die ambulant operiert werden, und dadurch ein stationärer Aufenthalt verkürzt oder vermieden wird.​

Fahrten zu ambulanten Operationen

(z. B. Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

Sofern Sie ambulant operiert werden und dabei eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus vermieden wird, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten ohne vorherige Genehmigung. Die jeweiligen Vor- und Nachbehandlungen einer ambulanten OP werden ebenfalls von der Krankenkasse getragen. 

Sie benötigen eine korrekt ausgefüllte Verordnung. 

Fahrten von oder zu stationären Behandlungen 

(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt können Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung geben lassen, wenn sie medizinisch notwendig ist. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen.

 

Muss der Patient aus medizinischen Gründen in ein anderes Krankenhaus gebracht werden, werden die Kosten für den Krankenfahrt ebenfalls von der Krankenkasse übernommen. In diesem Fall entfällt auch der Eigenanteil. 

Fahrten bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit

Krankenfahrten in Folge eines Arbeitsunfalls oder wenn Sie unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden, werden von Ihrer Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen.

 

Die betroffene Person muss hier weder einen Eigenanteil leisten, noch muss sie zunächst auf eine Genehmigung durch die Berufsgenossenschaft warten. Die Leistung wird auch ohne vorherige Genehmigung durch die Berufsgenossenschaft übernommen.

 Die gesetzlichen Zuzahlungen

Patienten die von der gesetzliche Zuzahlung nicht befreit sind, müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen. Die Zuzahlung beträgt 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt. 

 

Wenn Sie zuzahlungsbefreit sind, zeigen Sie Bitte unserem Fahrer Ihren Befreiungsausweis oder legen Sie uns Ihren Befreiungsausweis (Kopie) vor.

Abrechnung der Krankenfahrten

Zur Fahrtkosten-Abrechnung benötigen wir vor Ihrer ersten Fahrt:

​

  • Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (auch Transportschein genannt)

  • Die Genehmigung Ihrer Krankenkasse (Ausnahmen s. o.)

  • Befreiungsausweis von Zuzahlungen (falls vorhanden s. o.)

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum

Minicar Herborn

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